Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand November 2017
1.0 Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.[...]
1.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Der Vertragspartner ist mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden.
1.3 Einkaufsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn ihrer Einbeziehung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird oder in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen an diesen ausgeführt werden.
2.0 Angebote und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. 2.2 Angebote und Bestellungen unseres Kunden können wir innerhalb von 14 Tagen nach Eingang schriftlich, per Telefax[...]
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung.
2.2 Angebote und Bestellungen unseres Kunden können wir innerhalb von 14 Tagen nach Eingang schriftlich, per Telefax oder per E-Mail annehmen. Geht unsere Annahmeerklärung nach Ablauf der Annahmefrist zu, so ist darin ein neues Angebot an den Vertragspartner zu sehen.
2.3 Die Bestellung des Vertragspartners in der Form unserer Auftragsbestätigung und diese Bedingungen geben die zwischen den Parteien bestehenden Vertragsbeziehungen vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung durch uns. Mit Ausnahme unserer Geschäftsführer oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
3.0 Preise
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zu unseren am Tage der Bestellung geltenden Preisen. 3.2 Soll die Lieferung erst mehr als vier Monate nach der Bestellung erfolgen, so sind für die Berechnung die zum Zeitpunkt[...]
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zu unseren am Tage der Bestellung geltenden Preisen.
3.2 Soll die Lieferung erst mehr als vier Monate nach der Bestellung erfolgen, so sind für die Berechnung die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts) maßgeblich.
3.3 Sämtliche Preise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Vertragspartner in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, beziehen sich Preisangaben auf die europäische Währung (Euro).
3.4 Unsere Preise beinhalten keine Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs- sowie sonstige Nebenkosten. Diese sind vom Vertragspartner zu tragen und werden diesem in Rechnung gestellt. Die Berechnung von Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs- und sonstigen Nebenkosten erfolgt gemäß der bei Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen.
4.0 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
4.1 Die Zahlung hat 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen. 4.2 Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Ziffer 4.1 kommt der Vertragspartner in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist unsere Forderung mit dem jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatz[...]
4.1 Die Zahlung hat 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen.
4.2 Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Ziffer 4.1 kommt der Vertragspartner in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist unsere Forderung mit dem jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Unser Anspruch auf kaufmännische Fälligkeitszinsen gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
4.3 Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung an. Diskontspesen und –zinsen sowie die uns entstehenden Aufwendungen werden dem Vertragspartner weiterbelastet. Zahlungen per Wechsel sind erst mit Einlösung durch den Akzeptanten geleistet.
4.4 Zahlungen per Scheck sind erst mit unwiderruflicher Gutschrift auf unserem Konto geleistet.
4.5 Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Vertragspartners insbesondere gem. Ziffer 7.0 dieser Bedingungen unberührt.
5.0 Lieferung
5.1 Unsere Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Sofern eine Lieferung zu einem anderen Ort vereinbart ist, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf[...]
5.1 Unsere Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Sofern eine Lieferung zu einem anderen Ort vereinbart ist, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Vertragspartner über.
5.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Vertragspartner entsprechend ihrer vertraglichen Bestimmung verwendbar sind und ihm kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Erbrachte Teillieferungen können separat in Rechnung gestellt werden.
5.3 Mit der Inempfangnahme nimmt der Vertragspartner die Ware als im Wesentlichen vertragsgemäß ab.
6.0 Lieferfristen, höhere Gewalt und Verzug
6.1 Von uns in Aussicht gestellte Liefertermine und -fristen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass diese als feste Liefertermine vereinbart sind. 6.2 Lieferfristen beginnen nicht zu laufen, bevor nicht sämtliche technischen und[...]
6.1 Von uns in Aussicht gestellte Liefertermine und -fristen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass diese als feste Liefertermine vereinbart sind.
6.2 Lieferfristen beginnen nicht zu laufen, bevor nicht sämtliche technischen und kommerziellen Details
des Auftrags geklärt sind. Liefertermine verschieben sich um den Zeitraum zwischen unserer Auftragsbestätigung und der Klärung der technischen und kommerziellen Details.
6.3 Die Lieferfristen und –termine sind eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zu ihrem Ablauf unser Werk oder Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde, sofern die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden konnte.
6.4 Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder unserem Vorlieferanten auftreten, befreien uns von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag, Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen und –terminen sind ausgeschlossen, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Für den Fall der Berechtigung solcher Ansprüche sind die Grundlagen dafür schriftlich und detailliert beizubringen. Entgangener Gewinn gilt in keinem Fall als Schaden im Sinne dieses Absatzes.
6.6 Nimmt der Vertragspartner die bestellte Ware trotz Aufforderung und Fristsetzung von mindestens zwei Wochen nicht ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche eine pauschale Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von 40 % des vom Vertragspartner zu zahlenden Netto-Preises zu verlangen.
aufgrund von Informationen des Vertragspartners individuell hergestellt oder angepasst wurden, beträgt die pauschale Nichtabnahmeentschädigung nach Satz 1 80 % des vom Vertragspartner zu zahlenden Netto-Preises. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt auch in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
7.0 Mängelrügen und Gewährleistung
7.1 Rügen und Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der Ware, schriftlich zu erheben. Nicht offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer[...]
7.1 Rügen und Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der Ware, schriftlich zu erheben. Nicht offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
7.2 Etwaige weitergehende Rügepflichten nach § 377 HGB bleiben unberührt.
7.3 Im Falle der Mängelanzeige oder -rüge wird uns der Vertragspartner aussagekräftige Muster der beanstandeten Ware übersenden.
7.4 Der Vertragspartner kann seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte nur geltend machen, sofern er seine Pflicht nach Ziffer 6.1 dieser Bedingungen oder etwaige Rügepflichten nach § 377 HGB erfüllt hat.
7.5 Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme geltend zu machen.
7.6 Unsere Ware wird mit größter Sorgfalt nach dem jeweils neuesten Stand der technischen Erkenntnisse hergestellt. Sollten dennoch Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners bestehen, so wird uns zuerst die Möglichkeit der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung nach unserer Wahl gegeben. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen hat der Vertragspartner das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis oder Werklohnanspruch zu mindern.
8.0 Haftung auf Schadensersatz
Wir haften für entstehende Schäden, soweit diese auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht[...]
Wir haften für entstehende Schäden, soweit diese auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder der Vertragspartner auf deren Einhaltung vertraut hat und vertrauen durfte.
Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenso wie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9.0 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns zur Sicherung unserer sämtlichen bestehenden oder zukünftigen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gesicherten Forderungen gegen[...]
9.1 Wir behalten uns zur Sicherung unserer sämtlichen bestehenden oder zukünftigen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gesicherten Forderungen gegen den Vertragspartner vor. Bei laufender Rechnung sichert das Vorbehaltseigentum die Saldoforderungen.
9.2 Der Vertragspartner nimmt die Vorbehaltsware für uns in handelsübliche Verwahrung.
9.3 Im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und solange der Vertragspartner nicht in Verzug ist, darf er die Vorbehaltsware zu seinen normalen Geschäftsbedingungen weiterveräußern, sofern dadurch eine Veräußerungsforderung in Geld entsteht. Der Vertragspartner tritt uns seine Forderungen aus der Veräußerung unserer Ware hiermit bereits ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Vertragspartner ist berechtigt diese Forderungen bis zu unserem Widerruf einzuziehen, er darf jedoch Dritten gegenüber nicht über diese Forderungen verfügen. Auf unser Verlangen hin wird der Vertragspartner seinem Abnehmer die Abtretung zum Zwecke der Zahlung an uns anzeigen.
9.4 Eine Pfändung der Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Forderungen wird uns der Vertragspartner unverzüglich anzeigen.
9.5 Bei Scheck- oder Wechselzahlungen erlöschen unsere Rechte nach Ziffer 8.0 dieser Bedingungen erst nach der Einlösung des Schecks oder Wechsels durch den Akzeptanten.
10.0 Schutzrechte
10.1 Soweit wir im Auftrag und nach Anweisungen oder Richtlinien des Vertragspartners Ware herstellen, steht der Vertragspartner für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter ein. Er stellt uns[...]
10.1 Soweit wir im Auftrag und nach Anweisungen oder Richtlinien des Vertragspartners Ware herstellen, steht der Vertragspartner für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter ein. Er stellt uns in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei.
10.2 Wir behalten uns das Eigentum und sämtliche Schutz- und Nutzungsrechte an übergebenen Unterlagen (wie z.B. Zeichnungen, Entwürfe, etc.), Informationen (z.B. Know-How) und Gegenständen (z.B. Werkzeuge) vor. Der Vertragspartner ist zur Nutzung nur im Rahmen des Vertragsverhältnises berechtigt. Insbesondere ist er nicht berechtigt, Gegenstände oder Unterlagen zu vervielfältigen oder diese oder andere Informationen Dritten zugänglich zu machen.
11.0 Schlussbestimmungen
11.1 Soweit der Vertragspartner Kaufmann oder Rechtsträger des öffentlichen Rechts im Sinne von § 29 a) Abs. 2 ZPO ist oder er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für sämtliche[...]
11.1 Soweit der Vertragspartner Kaufmann oder Rechtsträger des öffentlichen Rechts im Sinne von § 29 a) Abs. 2 ZPO ist oder er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Beckum. Dies gilt auch für Wechsel oder Scheckklagen. Wir sind jedoch ebenfalls berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.
11.2 Die Beziehung zwischen uns und dem Vertragspartner unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts. Ergänzend gelten für die Vertragsauslegung die INCOTERMS.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später
eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
HINWEIS NACH § 28 BDSG
Wir erheben, speichern und nutzen die uns vom Vertragspartner übermittelten Daten zum Zwecke der Durchführung des Vertrags im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst oder durch von uns sorgfältig ausgewählte und überwachte Dritte.
Wir erheben, speichern und nutzen die uns vom Vertragspartner übermittelten Daten zum Zwecke der Durchführung des Vertrags im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst oder durch von uns sorgfältig ausgewählte und überwachte Dritte.